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Der Arbeitgeber kann Schadensersatz von seinem Arbeitnehmer verlangen, wenn dieser aus der Kremationsasche Zahngold wegnimmt und diese nicht mehr herausgeben kann.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.08.2014
Es ist unschädlich, wenn der Arbeitgeber nicht von der Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer für geringfügig Beschäftigte Gebrauch macht.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.11.2014
In bestimmten Fällen soll die Pflicht zur Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden gelockert werden - allerdings nur in bestimmten Branchen. Auch bei der Auftraggeberhaftung ist Besserung in Sicht.
Ein Arbeitsverhältnis kann zulässig befristet werden, wenn dies auf Wunsch des Arbeitnehmers erfolgen soll.
Landesarbeitsgericht Bade-Württemberg, Urteil vom 04.03.2015
Die Weitergabe vertraulicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse eines Unternehmens an Dritte durch einen Arbeitnehmer rechtfertigt regelmäßig eine außerordentliche Kündigung.
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.03.2015
Der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer verpflichtet den Mindestlohn auch für solche Tage zu bezahlen, an denen der Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Feiertage oder Krankheit seine Arbeitsleistung nicht erbringen muss oder kann.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.05.2015
Der Arbeitgeber ist verpflichtet Leiharbeitnehmer und Stammarbeitnehmer gleich zu behandeln und allen Arbeitnehmern im Wesentlichen die gleichen Arbeitsbedingungen zu gewähren, einschließlich des selben Lohns für die gleiche Arbeit.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.09.2013
Der Arbeitgeber kann nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses den Erholungsurlaub nicht mehr aufgrund von Elternzeit kürzen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05.2015
Unterschreitet eine vereinbarte Ausbildungsvergütung die branchenübliche Vergütung bzw.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.07.2013
Der Betriebsrat hat ein Mitentscheidungsrecht bei der Ausgestaltung von Vorschriften über die Dienstkleidung, wenn die Dienstkleidung dazu dient das Erscheinungsbild des Unternehmens nach außen hin zu fördern.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.09.2014
 

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