Bergschaden Schadenregulierung
Was ich bei der Bergschaden Regulierung zu beachten habe!

Bergschaden Schadenregulierung
Ruhrgebiet - Deutschland - Saarland - Ibbenbüren
![]() Bergschäden bedrohen Ihre Immobilie – Wehren Sie sich jetzt!Die Ära der Steinkohle in Deutschland ist zwar vorbei, doch die Folgen sind nach wie vor spürbar: Bergschäden gefährden heimlich und dauerhaft den Wert Ihres Grundstücks. Handeln Sie jetzt und schützen Sie aktiv Ihre Immobilie vor massivem Wertverlust! 1. Bergschäden: Der versteckte Wertkiller
2. Schadenregulierung – Lassen Sie sich nicht abspeisen!
3. Schadengutachter – Vertrauen Sie auf Profis
4. Aufwendungsersatz und Schadensausgleich – Geld zurückholen!
5. Vorsorge – Jetzt handeln heißt später sparen
Bergschäden verschwinden nicht von allein – professionelle Unterstützung schützt Ihre Immobilie nachhaltig vor Wertverlust! Sichern Sie Ihr Vermögen rechtzeitig – handeln Sie jetzt! |
Merklicher Bergschaden
Risse Absetzungen Brüche
![]() Bergschaden entdeckt? Jetzt heißt es handeln – bevor es teuer wird!Ist Ihre Immobilie bereits von Bergschäden betroffen? Oft genügt ein kurzer Blick, und das Ausmaß der Schäden ist nicht mehr zu übersehen! Doch jetzt zählt nur eins: Sofort handeln und den Schaden professionell feststellen lassen. Denn genau diese gutachterliche Aufarbeitung öffnet Ihnen die Tür zur erfolgreichen Schadenregulierung mit der Ruhrkohle AG. 1. Gutachten – Ihr Schlüssel zur Entschädigung
2. Regulierungsgespräche – Hier holen Sie Ihr Geld zurück!
3. Wertminderung – Setzen Sie Ihr Recht durch!
4. Geld zurück – oder bleiben Sie auf den Kosten sitzen?
5. Der Countdown läuft – Warten kostet Geld!
Bergschäden warten nicht – Handeln Sie jetzt und sichern Sie den Wert Ihrer Immobilie mit professioneller Unterstützung! |
Unmerklicher Bergschaden
Schieflage
![]() Achtung Bergschäden: Schon 1 mm Schieflage gefährdet Ihr Eigentum!Die Gefahr versteckt sich direkt unter Ihrem Grundstück – und viele Hausbesitzer merken es erst, wenn es zu spät ist! Schon ab einer minimalen Abweichung von nur 1 mm drohen erhebliche finanzielle Verluste durch unerkannte Bergschäden. 1. 1 Millimeter Schieflage = finanzieller Schaden!
2. Bei größeren Schieflagen explodieren die Kosten!
3. Schon bei minimalen Schäden Geld zurückholen!
4. Wasser im Keller, Rohre verstopft? – Höhere Erstattung!
5. Verkauf geplant? Vorsicht, rechtliche Falle!
6. Jetzt handeln – Später kostet es Sie bares Geld!
Bergschäden bedrohen Ihr Haus und Ihre Finanzen – lassen Sie es nicht darauf ankommen. Sichern Sie Ihre Immobilie frühzeitig durch rechtzeitiges Handeln ab! Handeln Sie sofort – Jeder Millimeter zählt! |
Abbaugebiet
Ruhrgebiet Saarland Ibbenbüren
![]() Wir prüfen für Sie, ob ihr Hausgrundstück von einem Bergschaden betroffen sein könnte. Wir halten den Kontakt zu Gutachtern und anderen Beteiligten, um ein verlässliches Schadensbild zu erhalten. Wir werten hierzu Kartenmaterial und Zahlenmaterial der Ruhrkohle AG aus, um ihr Hausgrundstück einschätzen zu können. |
Es droht Verjährung!
![]() Tickende Uhr bei Bergschäden: Verjährung kann Sie alles kosten!Bei Bergschäden läuft die Uhr erbarmungslos gegen Sie! Verpassen Sie die entscheidenden Fristen, verlieren Sie Ihre Ansprüche vollständig. Das kann teuer werden – lassen Sie es nicht soweit kommen! 1. 30 Jahre – aber nur auf den ersten Blick!
2. Entscheidend: Der Abbauzeitraum als Falle
3. Achtung – kurze Frist von nur 3 Jahren!
4. Offensichtliche Schäden vs. versteckte Gefahr
5. Schäden verschlimmern sich – Ihre Zeit läuft ab!
6. Kleine Schäden – großes Geld!
7. Was Sie jetzt tun sollten:
Die Verjährungsfristen bei Bergschäden warten nicht – jedes Zögern kostet bares Geld! Schützen Sie jetzt Ihr Eigentum, bevor es zu spät ist! |
Gutachter
Vermessungsunterlagen
![]() Die Zurhilfenahme eines Gutachtens ist unersetzlich für die Bestimmung und Bezifferung des Bergschadens. Der Gutachter hat die Aufgabe, selbst geringfügige Schieflagen zu ermitteln und zu beziffern. Dabei ist u.a. eine wesentliche Aufgabe, eine Funktionsbeeinträchtigung des Hausgrundstückes aufzudecken. Hierzu werden Ortstermine vereinbart, um das Objekt direkt in Augenschein zu nehmen und zu vermessen. Auf der Grundlage des Ergebnisses des Gutachtens und der Vermessungsdaten werden sodann die Gespräche zur Schadenregulierung geführt. |