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Die Bundesregierung will die anlässlich der Corona-Krise geschaffenen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld zum größten Teil bis Ende 2021 verlängern.
Niemand darf wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf diskriminiert werden.
> Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 14.03.2017
Ein betriebliches Förderprogramm für Führungskräftenachwuchs nimmt dem Arbeitgeber nicht ohne weiteres das Recht, Führungskräfte einzusetzen, die das Förderprogramm nicht durchlaufen haben.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.10.2016
Nach Ablauf einer Betriebsvereinbarung gelten ihre Regelungen in Angelegenheiten, in denen ein Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzen kann, weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.08.2019
Die gesetzliche Regelung des Wettbewerbsverbots bezweckt unter anderem, den Arbeitnehmer vor schwer durchschaubaren Vertragswerken zu schützen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.03.2017
Das Arbeitsverhältnis kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.06.2019
Hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten oder wenigstens rechtzeitig einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt gestellt, steht ihm der Sonderkündigungsschutz auch dann zu, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Antragstellung keine Kenntnis hatte.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2016
Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines von dem Unternehmer oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleihers zur Zahlung des Mindestentgelts an einen Arbeitnehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.10.2019
Die arbeitsvertragliche Festlegung von Arbeitstagen kann gesetzliche Feiertage nicht gezielt aussparen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.10.2019
Bei einer einvernehmlichen Freistellung bleiben Ansprüche auf Überstundenausgleich bestehen, wenn die Parteien nicht ausdrücklich regeln, dass Überstunden abgegolten werden sollen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.11.2019
 

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