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Die Finanzverwaltung weicht beim Wegfall der Vererblichkeit des Verlustabzugs zugunsten der Steuerzahler von den Vorgaben des Bundesfinanzhofs ab.
In Österreich ist die Erbschaftsteuer seit dem 1. August 2008 weggefallen. Das hat auch Konsequenzen für deutsche Steuerzahler.
Bei der umstrtittenen Haltefrist für Firmenerben zeichnet sich ein Kompromiss zwischen der Union und der SPD ab.
Mit der Erbrechtsreform sollen vor allem die Pflichtteilsansprüche neu geregelt werden, aber auch Verjährungsfristen im Erbrecht und die Berücksichtigung von Pflegeleistungen.
Erben können in Zukunft nicht mehr einen nicht ausgenutzten Verlustabzug bei ihrer eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen.
Für das fristgerecht gekündigte Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich wird momentan ein Sonderabkommen als Ersatz erarbeitet.
Unterschiedliche Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im In- und Ausland ist gemeinschaftsrechtswidrig.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts verabschiedet.
Für die vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Reform der Erbschaftsteuer liegen jetzt erste Eckpunkte fest.
Wegen des Wegfalls der österreichischen Erbschaftsteuer hat die Bundesrepublik zum Jahresende das Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich gekündigt.
 

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