Erstmals Fahrverbot gegen Uber-Fahrer

Im Fall des seit geraumer Zeit schwellenden Streits zwischen der Beförderungs-App ''Uber'' und den deutschen Taxianbietern muss das Internetportal einen mittelbaren Rückschlag hinnehmen, nachdem das Landgericht Frankfurt einem privaten Fahrer die Nutzung der App untersagt hat.


Vorab: Die kommerzielle Nutzung der privaten Ressourcen erfährt durch das Internet in jüngster Zeit einen deutlichen Aufschwung. Egal ob private Zimmervermietung als Hotelersatz oder die private Personenbeförderung mittels des eigenen PKWs bieten sich Privatpersonen zwischenzeitlich zahlreiche Möglichkeiten, das Haushaltsgeld mittels des Internets etwas aufzubessern. Zwischenzeitlich hat das Landgericht Frankfurt bereits dem Inhaber der Beförderungs-App ''Uber'' die Nutzung des Dienstes in Deutschland untersagt, zumal Versicherungsschutz, Lizenzen und Gebühren von den privaten Fahrern oftmals ignoriert werden.

Wie weit die Nachteile für die privaten Fahrer jedoch reichen können, musste jetzt ein Nutzer erfahren, nachdem er sich mit der Klage eines Taxiunternehmers konfrontiert sah.

Das Gericht untersagte ihm nicht nur die Nutzung der entsprechenden App, zumal der Mann nicht über die notwendige Genehmigung zur Personenbeförderung verfügte, sondern drohte ihm für den Fall der Zuwiderhandlung auch ein Ordnungsgeld von maximal 250.000 Euro an.

Bereits in mehreren großen Städten nutzbar, bleibt somit abzuwarten, ob Ubers Widerspruch gegen die Angebotsuntersagung seines Dienstes in Deutschland von Erfolg gekrönt ist.
 
Landgericht Frankfurt, Urteil LG F 2 06 O 318 14 vom 08.09.2014
Normen: §§ 3, 4 Nr.11 UWG, §§ 2 I, 9 I PBefG
[bns]
 

Footerlogo Anwalt Gebauer

Robert-Koch-Str. 58
59174 Kamen-Methler

Telefon: 02307/ 282896
Fax: 02307/ 282897

info@fachanwalt-gebauer.de
www.fachanwalt-gebauer.de

AUSGEZEICHNET.ORG