Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Kein Führerscheinentzug nach einmaliger Fahrt unter der Wirkung von Cannabis

Es müsse zunächst über die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens entschieden werden.

Maßgeblich für eine Entziehung der Fahrerlaubnis sei die Frage, ob sich aus dem Verhalten des gelegentlichen Cannabiskonsumenten ableiten lässt, dass er auch in Zukunft das Führen von Kraftfahrzeugen und das Konsumieren von Cannabis nicht trennen kann. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof betonte, dass sich dies im Normalfall nur durch die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens klären lasse. Gleiches gelte für Alkoholfahrten.
 
BayVGH, Urteil BayVGH 11 BV 17 33 vom 25.04.2017
Normen: § 11 Abs. 7 FeV, § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV
[bns]
 

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